Grundsatzerlass, Tierschutzgesetz und SDGs


Tierschutz im Grundsatzerlass Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung

Wir freuen uns sehr, denn seit 2014 gehört Tierschutzbildung zum Unterricht dazu! Im Grundsatzerlass Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung wurde das Thema Tierschutz fix verankert.

Darin heißt es: „Die Inhalte der Umweltbildung beziehen sich auf alle Aspekte der Beziehung des Menschen zu seiner Umwelt“. Als ein Themenbereich ist u.a. Tierschutz genannt.
 

Das österreichische Tierschutzgesetz

Österreich hat ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz, dass am 1. Jänner 2005 in Kraft trat. Österreich wurde damit im Bereich Tierschutz zu einem Vorreiter und Vorbild innerhalb der Europäischen Union.

Ziel des Tierschutzgesetzes ist der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere. Geschützt wird das einzelne Tier als Individuum.

In § 2 heißt es: „Bund, Länder und Gemeinden sind verpflichtet, das Verständnis der Öffentlichkeit und insbesondere der Jugend für den Tierschutz zu wecken und zu vertiefen und haben nach Maßgabe budgetärer Möglichkeiten tierfreundliche Haltungssysteme, wissenschaftliche Tierschutzforschung sowie Anliegen des Tierschutzes zu fördern.“

Die 2022 beschlossenen Neuregelungen aus dem Tierschutzgesetz, der 1. Tierhaltungsverordnung und dem Tiertransportgesetz sind hier kompakt zusammengefasst.
 

Globale Nachhaltigkeitsziele - SDGs

Österreich hat sich gemeinsam mit den Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen zur Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung verpflichtet. Mit 17 globalen Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals – kurz: SDGs), die untereinander in engem Zusammenhang stehen, wurden zukunftsfähige Maßnahmen und Aktionsfelder formuliert, die kooperativ umgesetzt werden sollen. So sollen, nebst staatlichen oder zivilgesellschaftlichen AkteurInnen, möglichst viele Menschen die SDGs umsetzen und so einen gemeinsamen Beitrag für unsere Welt leisten.

Die Bildungsarbeit des Vereins „Tierschutz macht Schule“ entspricht u.a. dem SDG-Ziel 4 „Hochwertige Bildung“. Die Wissensvermittlung in Form von Materialien, Workshops, Tierschutzunterricht und „Pet Buddy“-Kursen erfolgt altersgerecht und gleichberechtigt. Alle Inhalte werden in Kooperation mit FachexpertInnen entwickelt, geprüft und regelmäßig evaluiert. Dabei kooperiert der Verein mit zahlreichen Organisationen und Institutionen, wie z. B. Hochschulen oder außerschulischen Lernorten. PädagogInnen erhalten bei „Tierschutz macht Schule“ einen niederschwelligen und kostenlosen Zugang zu Unterrichtsmaterialien. Für Kinder mit Deutschförderbedarf wurde ein Heft für den sprachsensiblen Unterricht entwickelt. Weitere SDG-Ziele, die mit den Materialien von „Tierschutz macht Schule“ abgedeckt werden, finden sich im entsprechenden Poster für die Primarstufe bzw. Sekundarstufe.